Informationen zur Endgerätefreiheit

Wer darf seit 1. August 2016 seine Endgeräte frei wählen und wer nicht? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Was bedeutet Routerfreiheit?

Kunden von Internetanbietern dürfen seit dem 1. August 2016 frei entscheiden, welche Router sie nutzen wollen. Festgelegt wurde dies im Telekommunikations-Endgerätegesetz, dem „Gesetz zur Routerfreiheit“.
Damit das auch funktioniert, müssen den Kunden vom Anbieter kostenlos und unaufgefordert die Informationen und Zugangsdaten für die Telefonie (Voice over IP) und den Internetzugang zur Verfügung gestellt werden.

Die Anbieter dürfen ihre eigenen, gebrandeten Router weiterhin anbieten – können die Kunden jedoch nicht mehr dazu zwingen, sie auch zu nutzen.
Bei einem Branding hat ein Anbieter die Firmware des Gerätes für seine Bedürfnisse angepasst. Dadurch können Sie bestimmte Einstellungen nicht ändern oder es sind Voreinstellungen hinterlegt, die das Gerät inkompatibel mit Diensten anderer Anbieter machen.

Bei einem freien, also nicht gebrandeten Router haben Sie diese Probleme nicht und können z.B. auch problemlos weitere, günstigere VoIP-Telefonanbieter nutzen.

Für wen gilt die Routerfreiheit - und für wen nicht?

Wer nach dem 1. August 2016 einen neuen Vertrag abgeschlossen oder einen bestehenden Vertrag selbst verlängert hat, darf sich seinen Router oder sein Modem selbst aussuchen.

Bestandskunden mit noch laufender Vertragslaufzeit oder mit sich automatisch selbst verlängernden Altverträgen sind vom Gesetz jedoch nicht betroffen. Der Grund: In diesen Fällen kommt es zu keinem neuen Vertragsabschluss. Auch das Hinzubuchen einzelner Optionen reicht nicht aus, um ein Anrecht auf freie Routerwahl zu haben.

Oft haben auch Alt- und Bestandskunden die Möglichkeit, ihre Zugangsdaten zu erfahren und ihren Router selbst zu wählen. Fragen Sie einfach Ihren Anbieter!