Bei Individualverträgen (also keinen AGB-Produkten), darf eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung zum Router getroffen werden. Dies kann sowohl gegenüber Geschäfts- als auch gegenüber Privatkunden geschehen. Solange dabei die gesetzlichen Vorschriften nicht umgangen werden, ist ein Individualvertrag, bei dem das neue Gesetz nicht vollständig greift, legitim.