Wenn Sie nach dem 1. August 2016 einen neuen Vertrag bei einem Internetanbieter abgeschlossen haben, ist dieser verpflichtet, Ihnen sämtliche Zugangsdaten unaufgefordert zur Verfügung zu stellen bzw. Ihnen die Nutzung eines eigenen Routers zu ermöglichen. Sie können also einen Router Ihrer Wahl einsetzen, sofern dieser kompatibel ist.


Weitere Informationen zur Routerfreiheit finden Sie hier.