Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Routerfreiheit am 1. August 2016 dürfen Sie einen Router Ihrer Wahl nutzen. Ihnen werden die Zugangsdaten von Ihrem Internetanbieter unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit ist es nicht mehr zwingend notwendig, bei einem Providerwechsel ein weiteres Gerät zu erwerben oder zu mieten.


Diese Regelung gilt für alle neuen Internetverträge, doch auch bei Bestandskunden bestehen die meisten Anbieter nicht länger auf der Nutzung ihrer "Zwangsrouter". Altkunden hingegen haben keine gesetzliche Garantie, dass ihr Anbieter die Nutzung eines freien Geräts ermöglicht.


Sind Sie ein Geschäftskunde, so gibt es für Sie zwei Vertragsvarianten:

 

1. „Inklusivlösung“: Alle Leistungen werden mit einem Router des Providers garantiert, die Zugangsdaten müssen dann nicht zwingend vom Anbieter mitgeteilt werden.


2. Sie machen Gebrauch vom Routerwahlrecht und verwirken somit Ihren Anspruch auf volle Leistungen (wie zum Beispiel den Support durch den Anbieter). Dafür erhalten Sie aber Ihre Zugangsdaten unaufgefordert. In diesem Fall müsste ggf. ein neuer Vertrag aufgesetzt werden.


Weitere Informationen zur Routerfreiheit finden Sie hier.